AGB - (Reisebedingungen der Partner-Flugreisen GmbH - Stand 01.11.2005)

 

1. Partner-Flugreisen wird als Reisevermittler oder als Reiseveranstalter tätig. Dies ergibt sich konkret aus der

namentlichen Benennung des Reiseveranstalters. Ist Partner-Flugreisen dort als Reiseveranstalter bezeichnet,

so gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich, ist dort ein anderer Reiseveranstalter namentlich bezeichnet,

so gelten dessen eventuell abweichenden Bedingungen. Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen

Anmeldung bietet der Kunde Partner-Flugreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für

deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine

entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Partner-Flugreisen GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner

bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird Partner-Flugreisen GmbH dem Kunden

die Reisebestätigung aushändigen.

 

2. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro zu leisten. Die Anzahlung

wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung hat zu dem in der Reisebestätigung bezeichnetem

Datum zu erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden , schließt sie keine Übernachtung ein und

übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines

Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständiger

Zahlung des Reisepreises zugesandt oder ausgehändigt. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten

Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Partner-Flugreisen GmbH von der Leistungspflicht frei und kann

vom Kunde die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungs-

verweigerung hatte.

 

3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Änderungen von Flugzeiten, Terminen,

Zwischenlandungen, der Einsatz anderer Fluggeräte sowie anderer Fluggesellschaften und allgemein von

dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von

Partner-Flugreisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit der

Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Partner-Flugreisen GmbH ist verpflichtet,

den Kunden über ihr bekannte Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine Umbuchung oder einen Rücktritt anbieten.

Partner-Flugreisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im

Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder

Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang

zu ändern, wie sich deren Erhöhung p. P. bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen

Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen

Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Partner-Flugreisen GmbH

den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. 

Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall

einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom

Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,

wenn Partner-Flugreisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus

ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch

Partner-Flugreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung bzw. zulässigen Absage der

Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

 

4. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der

Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- bzw./ oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird. Eine

Umbuchung am jeweiligen Abflugtag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Umbuchungen und Namensänderungen

von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung

des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen und Namensänderungen auf höher tarifierte

Abflüge ist der Differenzbetrag zu zahlen. Zuzüglich fallen Umbuchungs-/Namensänderungsgebühren

in Höhe von 25 Euro je Reiseteilnehmer an. Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich

2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Umbuchungen und/oder Änderungen des

Teilnehmernamens können auch telefonisch vorgenommen werden. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts

ist eine Umbuchung auf eine andere Person  oder eine Änderung auf einen anderen Teilnehmernamen nicht

mehr möglich. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung möglich. Jegliche

Erstattung für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen. Für Umbuchungen und/oder Änderung des

Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen  Kreditkarten oder per

Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für Infants fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr werden keine

Ermäßigungen gewährt.

 

5. Die Stornierung der gebuchten Reise oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z.B. Sitzplatzreservierung,

Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss Partner-Flugreisen GmbH schriftlich unter Angabe der

Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Nach Reiseantritt oder im Falle eines gebuchten Fluges bzw.

einer anderen bestätigten Leistung im Wert von bis zu 25 Euro ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für

Stornierungen darf Partner-Flugreisen GmbH pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis folgende Beträge

berechnen, mindestens jedoch 25 Euro:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis

29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis

21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis

14. - 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis

ab 6. Tag vor Reiseantritt 85% vom Reisepreis

bei Nichterscheinen 100% vom Reisepreis

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Auch hier gelten ergänzend die

Bedingungen der einzelnen Leistungsträger bzw. wenn Partner-Flugreisen GmbH lediglich als Vermittler tätig

wird, die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die abweichende Pauschalen zugrundelegen kann.

Partner-Flugreisen GmbH kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart

geltend machen, wenn Partner-Flugreisen GmbH hierfür den Nachweis führt.

 

6. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden kann eine Erstattung abzüglich der 

Bearbeitungsgebühr nur erfolgen, wenn Partner-Flugreisen GmbH eine Erstattung von dem jeweiligen

Leistungsträger erhält.

 

7. Partner-Flugreisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder 

nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch

Partner-Flugreisen GmbH stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige

Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Partner-Flugreisen GmbH, so behält

Partner-Flugreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis.

Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten

Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine

Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.

Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für

Partner-Flugreisen GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,

dass Partner-Flugreisen GmbH im Fall der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der

wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde.

 

8. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, 

gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Partner-Flugreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag

kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Partner-Flugreisen GmbH für die erbrachten oder die zur 

Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Weiterhin ist Partner-Flugreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls

der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die

Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.  Im übrigen fallen die Mehrkosten dem

Reisenden zur Last.

 

9. Partner-Flugreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

die gewissenhafte Reisevorbereitung

die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger

die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden 

Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes.

Partner-Flugreisen GmbH haftet für ein Verschulden der mit dem Leistungserbringung betrauten Personen, diese 

Haftung ist wie in diesen AGB´s angegeben, beschränkt. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu

dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht  und dem Reisenden hierfür ein entsprechender

Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Partner-Flugreisen GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in

der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die

Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den

Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen auf die Reisende ausführlich hingewiesen werden und die

ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

 

10. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.  

Partner-Flugreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Partner-Flugreisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung

erbringt, die dem Kunden zumutbar ist. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet,

den Mangel möglichst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger ( z.B. Hotelier oder Flugleistungsträger....)

zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat

der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von Partner-Flugreisen GmbH anzuzeigen.

Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge bei dem Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.

Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen

Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden 

wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn

Partner-Flugreisen GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist

gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Partner-Flugreisen GmbH

verweigert wird oder wenn die sofortig Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt

ist. Die Kündigungserklärung hat der örtlichen Partner-Flugreisen GmbH (Reiseleitung) übergeben zu werden.

Sie kann auch an Partner-Flugreisen GmbH direkt gerichtet sein. Es wird empfohlen, diese Erklärung

schriftlich einzureichen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz

wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den

Partner-Flugreisen GmbH nicht zu vertreten hat.

 

11. Die vertragliche Haftung Partner-Flugreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 

dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein

wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht

für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden

und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Schließt der

Kunde während der Reise gesonderte Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern, so handelt es sich um

eigenständige Vereinbarungen, die wenn es nicht ausdrücklich festgelegt ist, keinen Einfluss auf den

Reisevertrag haben. Vertragspartner des Kunden ist in diesen Fällen nicht Partner-Flugreisen GmbH, sondern

der jeweilige Leistungsträger. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden

Vorschriften für Leistungsträger Partner-Flugreisen GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann

Partner-Flugreisen GmbH sich bei entsprechenden Schadensfällen darauf berufen.

 

12. Will der Kunde den Reiseveranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer

Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder

nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines

Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden.

Schriftliche Geltendmachung wird empfohlen. Leistungsträger, Vermittler, Reiseleitungen oder andere

Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Eine Frist ist nur

gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne

Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in

zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

13. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erstellung und den Zugang notwendiger Visa durch 

die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Partner-Flugreisen GmbH mit der Besorgung der

Reise beauftragt hat, es sei denn, dass Partner-Flugreisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Der

Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Grundsätzlich ist für die gebuchten Reisen ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens acht Monate über

das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Für Kinder ist ein Kinderausweis mitzuführen. Alle Nachteile,

insbesondere die Zahlungen von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,

gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte, falsche oder Nichtinformation

Partner-Flugreisen GmbH bedingt ist.

 

14. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder ergänzen, werden von

Partner-Flugreisen GmbH ausdrücklich bestätigt.

 

15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des

gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

16. Der Reisende kann Partner-Flugreisen GmbH nur an deren Sitz verklagen, dies ist Gelsenkirchen.