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AGB - (Reisebedingungen der Partner-Flugreisen GmbH - Stand 01.11.2005) |
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1. Partner-Flugreisen wird als Reisevermittler oder als Reiseveranstalter tätig. Dies ergibt sich konkret aus der |
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namentlichen Benennung des Reiseveranstalters. Ist Partner-Flugreisen dort als Reiseveranstalter bezeichnet, |
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so gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich, ist dort ein anderer Reiseveranstalter namentlich bezeichnet, |
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so gelten dessen eventuell abweichenden Bedingungen. Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen |
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Anmeldung bietet der Kunde Partner-Flugreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. |
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Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für |
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deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine |
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entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. |
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Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Partner-Flugreisen GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner |
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bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird Partner-Flugreisen GmbH dem Kunden |
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die Reisebestätigung aushändigen. |
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2. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro zu leisten. Die Anzahlung |
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wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung hat zu dem in der Reisebestätigung bezeichnetem |
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Datum zu erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden , schließt sie keine Übernachtung ein und |
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übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines |
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Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständiger |
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Zahlung des Reisepreises zugesandt oder ausgehändigt. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten |
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Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Partner-Flugreisen GmbH von der Leistungspflicht frei und kann |
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vom Kunde die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungs- |
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verweigerung hatte. |
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3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Änderungen von Flugzeiten, Terminen, |
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Zwischenlandungen, der Einsatz anderer Fluggeräte sowie anderer Fluggesellschaften und allgemein von |
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dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von |
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Partner-Flugreisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit der |
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Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Partner-Flugreisen GmbH ist verpflichtet, |
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den Kunden über ihr bekannte Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. |
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Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine Umbuchung oder einen Rücktritt anbieten. |
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Partner-Flugreisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im |
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Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder |
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Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang |
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zu ändern, wie sich deren Erhöhung p. P. bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen |
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Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen |
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Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Partner-Flugreisen GmbH |
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den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. |
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Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall |
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einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom |
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Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, |
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wenn Partner-Flugreisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus |
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ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch |
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Partner-Flugreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung bzw. zulässigen Absage der |
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Reise dieser gegenüber geltend zu machen. |
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4. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der |
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Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- bzw./ oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird. Eine |
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Umbuchung am jeweiligen Abflugtag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Umbuchungen und Namensänderungen |
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von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung |
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des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen und Namensänderungen auf höher tarifierte |
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Abflüge ist der Differenzbetrag zu zahlen. Zuzüglich fallen Umbuchungs-/Namensänderungsgebühren |
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in Höhe von 25 Euro je Reiseteilnehmer an. Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich |
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2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Umbuchungen und/oder Änderungen des |
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Teilnehmernamens können auch telefonisch vorgenommen werden. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts |
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ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder eine Änderung auf einen anderen Teilnehmernamen nicht |
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mehr möglich. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung möglich. Jegliche |
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Erstattung für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen. Für Umbuchungen und/oder Änderung des |
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Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten oder per |
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Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für Infants fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr werden keine |
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Ermäßigungen gewährt. |
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5. Die Stornierung der gebuchten Reise oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z.B. Sitzplatzreservierung, |
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Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss Partner-Flugreisen GmbH schriftlich unter Angabe der |
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Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Nach Reiseantritt oder im Falle eines gebuchten Fluges bzw. |
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einer anderen bestätigten Leistung im Wert von bis zu 25 Euro ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für |
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Stornierungen darf Partner-Flugreisen GmbH pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis folgende Beträge |
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berechnen, mindestens jedoch 25 Euro: |
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bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis |
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29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis |
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21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis |
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14. - 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis |
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ab 6. Tag vor Reiseantritt 85% vom Reisepreis |
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bei Nichterscheinen 100% vom Reisepreis |
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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Auch hier gelten ergänzend die |
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Bedingungen der einzelnen Leistungsträger bzw. wenn Partner-Flugreisen GmbH lediglich als Vermittler tätig |
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wird, die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die abweichende Pauschalen zugrundelegen kann. |
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Partner-Flugreisen GmbH kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart |
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geltend machen, wenn Partner-Flugreisen GmbH hierfür den Nachweis führt. |
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6. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden kann eine Erstattung abzüglich der |
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Bearbeitungsgebühr nur erfolgen, wenn Partner-Flugreisen GmbH eine Erstattung von dem jeweiligen |
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Leistungsträger erhält. |
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7. Partner-Flugreisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder |
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nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: |
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Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch |
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Partner-Flugreisen GmbH stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige |
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Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Partner-Flugreisen GmbH, so behält |
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Partner-Flugreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. |
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Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten |
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Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine |
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Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. |
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Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für |
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Partner-Flugreisen GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, |
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dass Partner-Flugreisen GmbH im Fall der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der |
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wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. |
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8. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, |
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gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Partner-Flugreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag |
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kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Partner-Flugreisen GmbH für die erbrachten oder die zur |
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Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. |
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Weiterhin ist Partner-Flugreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls |
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der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die |
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Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem |
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Reisenden zur Last. |
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9. Partner-Flugreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: |
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die gewissenhafte Reisevorbereitung |
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die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger |
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die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden |
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Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes. |
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Partner-Flugreisen GmbH haftet für ein Verschulden der mit dem Leistungserbringung betrauten Personen, diese |
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Haftung ist wie in diesen AGB´s angegeben, beschränkt. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu |
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dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender |
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Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Partner-Flugreisen GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in |
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der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die |
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Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den |
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Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen auf die Reisende ausführlich hingewiesen werden und die |
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ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. |
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10. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. |
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Partner-Flugreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. |
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Partner-Flugreisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung |
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erbringt, die dem Kunden zumutbar ist. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, |
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den Mangel möglichst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger ( z.B. Hotelier oder Flugleistungsträger....) |
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zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat |
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der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von Partner-Flugreisen GmbH anzuzeigen. |
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Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge bei dem Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. |
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Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen |
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Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden |
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wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn |
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Partner-Flugreisen GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist |
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gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Partner-Flugreisen GmbH |
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verweigert wird oder wenn die sofortig Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt |
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ist. Die Kündigungserklärung hat der örtlichen Partner-Flugreisen GmbH (Reiseleitung) übergeben zu werden. |
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Sie kann auch an Partner-Flugreisen GmbH direkt gerichtet sein. Es wird empfohlen, diese Erklärung |
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schriftlich einzureichen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz |
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wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den |
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Partner-Flugreisen GmbH nicht zu vertreten hat. |
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11. Die vertragliche Haftung Partner-Flugreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den |
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dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig |
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herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein |
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wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht |
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für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden |
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und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Schließt der |
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Kunde während der Reise gesonderte Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern, so handelt es sich um |
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eigenständige Vereinbarungen, die wenn es nicht ausdrücklich festgelegt ist, keinen Einfluss auf den |
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Reisevertrag haben. Vertragspartner des Kunden ist in diesen Fällen nicht Partner-Flugreisen GmbH, sondern |
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der jeweilige Leistungsträger. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden |
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Vorschriften für Leistungsträger Partner-Flugreisen GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann |
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Partner-Flugreisen GmbH sich bei entsprechenden Schadensfällen darauf berufen. |
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12. Will der Kunde den Reiseveranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer |
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Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder |
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nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines |
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Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden. |
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Schriftliche Geltendmachung wird empfohlen. Leistungsträger, Vermittler, Reiseleitungen oder andere |
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Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Eine Frist ist nur |
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gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne |
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Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in |
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zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. |
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13. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erstellung und den Zugang notwendiger Visa durch |
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die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Partner-Flugreisen GmbH mit der Besorgung der |
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Reise beauftragt hat, es sei denn, dass Partner-Flugreisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Der |
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Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. |
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Grundsätzlich ist für die gebuchten Reisen ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens acht Monate über |
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das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Für Kinder ist ein Kinderausweis mitzuführen. Alle Nachteile, |
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insbesondere die Zahlungen von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, |
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gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte, falsche oder Nichtinformation |
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Partner-Flugreisen GmbH bedingt ist. |
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14. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder ergänzen, werden von |
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Partner-Flugreisen GmbH ausdrücklich bestätigt. |
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15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des |
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gesamten Reisevertrages zur Folge. |
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16. Der Reisende kann Partner-Flugreisen GmbH nur an deren Sitz verklagen, dies ist Gelsenkirchen. |